Was fehlt den meisten Wartungsverträgen?

Wer Software entwickeln lässt, oder Standardsoftware kauft, muss auch mit nicht unerheblichen Wartungskosten rechnen. Diese werden oft vertraglich über einen jährlichen Pauschalbetrag, der sogenannten "Wartungspauschale" geregelt. Doch welche Tätigkeiten umfasst Softwarewartung, egal ob pauschaliert oder nicht?

Blöde Frage - das ist ja ohnedies alles vertraglich vereinbart. Nein - ist es leider nicht. Die meisten der folgenden Fragestellungen werden durch die Wartungsverträge, die mir bisher untergekommen sind, nicht geregelt:

Die ersten drei Punkte lassen sich leicht klären: Nach IEEE 610 gehören sie alle zur Softwarewartung - nach ISO/IEC/IEEE 14764 fällt allerdings die perfektionierende Wartung unter "Enhancement", potentiell auch die adaptive Wartung. Präventive und adaptive Wartung müssen daher in Wartungsverträgen explizit behandelt werden - falls sie ausgeschlossen werden, dann derart, dass dem Auftraggeber die Konsequenzen (z.B. Verfehlung des Standes der Technik mit all seinen juristischen und technischen Konsequenzen) klar sind. Analog dazu sollte auch die perfektionierende Wartung vertraglich geregelt werden. Der Auftragnehmer kann ja zur Recht davon ausgehen, dass die Attribute der Software zum Fertigstellungszeitpunkt den Anfordernissen genügten, die Software also keine diesbezügliche Wartung benötigt.

All die anderen genannten Punkte können leider nicht pauschal beantwortet werden. Dennoch haben sie einen erheblichen Einfluss auf eine erfolgreiche Softwarewartung. Sie sollten daher unbedingt vertraglich festgelegt werden - am Besten schon zum Zeitpunkt der Beauftragung der Software, damit nicht die Abnahme der Software durch aufwändige und vielleicht für eine oder beide Seiten unbefriedigende Wartungsvertragsverhandlungen getrübt wird. → In den kommenden oben verlinkten Blogposts werden alle genannten Punkte behandelt.

Fazit: In Wartungsverträgen werden oft essentielle Punkte nicht behandelt. Das merkt mal leider erst in der Wartungsphase, was meist zu Nachverhandlungen bzw. für Auftraggeber und/oder Auftragnehmer unbefriedigenden Ergebnissen führt.

CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento