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Muss Freeware bzw. Open-Source Software am Stand der Technik sein?

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Software muss am Stand der Technik sein - ansonsten drohen Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen. Was aber, wenn man Freeware oder Open-Source Software entwickelt? Wer Freeware oder Open-Source Software entwickelt, fühlt sich oft durch die gewählten OS-Lizenzen geschützt. Die Lizenzen müssen dafür aber - wie auch bei kommerzieller Software - expliziter Vertragsbestandteil sein. Eine allgemeine Klausel z.B. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein einfaches Mitschicken der Lizenz mit der Software reicht nicht ( §311 BGB , §879(3) ABGB ). Darüber hinaus kann weder durch Verträge noch Lizenzen jede Art von Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen werden: Im B2C Bereich kann weder Haftung noch Gewährleistung ausgeschlossen werden ( §476 BGB ,  §922 ABGB ). Im B2B Bereich kann nur Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden (siehe §309-310 BGB bzw.  OGH RS0016582 ). Die Gewährleistung kann maximal auf 1 Jahr verkürzt werden und auch hier kommt es au
CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento