Muss Software am Stand der Technik sein?
Wer Software schreibt, macht sich oft Gedanken darüber, welche Techniken und Technologien denn für die Software geeignet sind. Aber müssen diese auch dem Stand der Technik bei Software entsprechen? Was kann den passieren, wenn Software nicht dem Stand der Technik entspricht? Entwickelt man kommerzielle Software, so muss diese wie jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung dem Stand der Technik entsprechen. Ansonsten drohen Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen. Der Stand der Technik gehört zu den „Beschaffenheiten, die … üblich und vom Käufer erwartbar sind“ ( §434 BGB ) bzw. „gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften“ ( § 922 ABGB ). 1 Entspricht eine Software nicht dem Stand der Technik, so kann gemäß Gewährleistungsrecht ( § 437ff BGB bzw. § 932 ABGB ) der Käufer eine Verbesserung verlangen und wenn diese Verbesserung nicht zielführend oder unzumutbar ist, vom Vertrag zurücktreten bzw. bei geringfügigen Mängeln eine Preisminderung verlangen. Entsteht auf Grund der Verfehlung