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Es werden Posts vom April, 2023 angezeigt.

Wie stellt man den Stand der Technik sicher? (Part 2 - während Entwicklung/Wartung)

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Bereits im Rahmen der Entwicklung einer Software werden oft Verletzungen des Standes der Technik eingebaut. Kaum ein Entwicklungsteam kann von sich behaupten, dass die Software an allen Stellen dem Stand der Technik entspricht. Allzuoft erkennt man bereits während der Entwicklung Mängel, findet aber keine Zeit sie auszubauen. Dasselbe gilt für die Wartung - bereits bestehende Mängel werden nicht ausgebaut und neue Mängel kommen durch Wartungsarbeiten bzw. verabsäumte Anpassungen der Software an den geänderten Stand der Technik hinzu. Die Frage lautet also: Wie kann man während der Softwareentwicklung verhindern, dass Mängel hinsichtlich des Standes der Technik eingebaut werden bzw. dass verabsäumt wird, diese auszubauen? Alle Menschen machen Fehler, das gilt selbstverständlich auch für gute Softwareentwickler. Aber unterschiedliche Softwareentwickler machen unerschiedliche Fehler, darum ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fehler (oder ein Mangel hinsichtlich des Standes der Technik)

Wie stellt man den Stand der Technik sicher? (Part 1 - Ausschreibungen)

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Bei Software ist der Stand der Technik weder allgemein definiert oder bekannt , noch wird er üblicherweise eingehalten . Spätere Streitereien bzw. der Einsatz einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Software mit all den juristischen Problemen für Auftraggeber und Auftragnehmer, sind vorprogrammiert. Man tut also gut daran, bereits bei der Vertragsgestaltung bzw. Ausschreibung den Stand der Technik zu berücksichtigen. Dieser Blog enthält viele Posts, die vertraglich zu berücksichtigende Punkte enthalten  - siehe  Label Vertragsgestaltung . Diese sollten idealerweise alle berücksichtigt werden, um den Stand der Technik sicherzustellen und spätere Streitereien zu vermeiden. Einige davon lassen sich trivial durch einzelne Sätze in den Verträgen festhalten, andere aber wiederum benötigen tiefergehendes technisches Wissen. Die Vertragsgestaltung einzig den Juristen zu überlassen ist daher nicht zielführend. Üblicherweise findet man in Softwareverträgen und -ausschreibungsunterlag
CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento