Ist Künstliche Intelligenz am Stand der Technik?

Wenn der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) legal ist, dann sollte er auch dem Stand der Technik entsprechen. Nur weil eine Technologie neu (wobei KI eigentlich eine schon uralte Technologie ist) und in aller Munde ist, heißt das ja nicht, dass sie auch dem Stand der Technik entspricht. Und entspricht der Einsatz von KI nicht dem Stand der Technik, so ist er auch in vielen Fällen nicht legal.

Damit Software dem Stand der Technik entspricht muss sie den 4 Grundsätzen des Standes der Technik entsprechen. Die Frage ist also: Entspricht der Einsatz von KI 1) dem Entwicklungsstand, ist er 2) fortschrittlich und 3) bewährt und darüber hinaus auch 4) zielgerichtet?

Wenn die KI auf aktuellen Technologien beruht - also beispielsweise Frameworks für neuronale Netze oder maschinelles Lernen verwendet - entspricht der Einsatz der KI zweifelsohne dem Entwicklungsstand und gilt als fortschrittlich, solange aktuelle Versionen der Frameworks eingesetzt werden. In den meisten Projekten werden - wenn ansonsten auch am Stand der Technik gearbeitet wird - diese Punkte vermutlich erfüllt sein.

In vielen Fällen wird der Einsatz der KI aber nicht als bewährt oder nicht zielgerichtet einzuschätzen sein:

  • Als Bewährt kann man den Einsatz einer KI erst dann ansehen, wenn sich die KI hinsichtlich desselben Einsatzzwecks in anderen Projekten oder zumindest Prototypen bewährt hat oder es diesbezüglich belegbare Erfolge beispielsweise in veröffentlichten Praxisberichten oder Informationen aus Forschungseinrichtungen gibt.
  • Zielgerichtet ist der Einsatz einer KI erst dann, wenn sich die gegebene Aufgabenstellung damit effizient und effektiv lösen lässt, also die KI Lösung auch wirtschaftlich d.h. günstiger und besser als andere Technologien bzw. Techniken ist.

Nur bei einem Bruchteil der Aufgaben, die man prinzipiell mittels KI lösen kann, kann man von einem bewährten und zielgerichteten Einsatz der KI sprechen:

  • Bei Aufgaben, für die bislang keine KI verwendet wurde, kann nicht von einer bewährten Technologie gesprochen werden. Beispielsweise für das Erkennen von Wartungsnotwendigkeiten von Windkraftanlagen. 👎
  • Auch bei Aufgaben, für die bislang andere KI Techniken verwendet wurden, kann man bei neuartigen Herangehensweisen nicht von einer bewährten Technologie sprechen. Beispielsweise gelten seit Jahrzehnten bei Spracherkennung Hidden-Markov-Modelle als Stand der Technik, Neuronale Netze aber (derzeit) nicht. 👎
  • Alles, was sich durch mathematische Berechnungen bzw. Algorithmen lösen lässt, ist so gut wie immer nur wesentlich ineffizienter, oft auch ineffektiver durch KI lösbar. Beispielsweise benötigen simple Additionen mit neuronalen Netzwerken unverhältnismäßig viel Rechenpower und liefern darüber hinaus verdammt schlechte Ergebnisse. 👎
  • Aufgaben, für die es ungenügend Trainingsdaten gibt, lassen sich durch KI nicht effektiv lösen - d.h. das Ergebnis wird enttäuschen. Dazu gehört beispielsweise die Erkennung von eingescannten Unterschriften auf Grund einer/weniger Unterschriftenproben. 👎
  • Aufgaben, wo aus heutiger Sicht der Einsatz von KI noch zu wenig gute Ergebnisse liefert, wie beispielsweise heute (01/2024) durchgehend vollautomatisiertes (Level 5) Autofahren. 👎

Fazit: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann zwar spannende Ergebnisse liefern, entspricht aber in vielen Fällen nicht dem Stand der Technik. Es muss daher für jeden Einsatzzweck entschieden werden, ob eine KI rechtlich und auch technisch geeignet ist.

P.S: Ein vorgelagertes Forschungsprojekt kann helfen um die KI hinsichtlich Effizienz und Effektivität zu prüfen. Ist das Ergebnis dieser Forschung positiv, so kann die KI auch als bewährt und dem Stand der Technik entsprechend angesehen werden.

CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento